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Ich kenne eine ja @SilvesterHallo..
Gibt es hier noch andere Hamburger, deren Hunde Gabapentin aufgrund von Spondylose-Schmerzen o.Ä. dauerhaft kriegen müssen?
Vielen Dank und viele Grüße
Das tut mir unendlich leid für dich Mit den Medikamenten ist es so eine Sache..die Vets dürfen es auch schlicht nicht mehr, also zurücknehmen..da bleibt dir wirklich nur zu versuchen es an andere zu verkaufen, die es noch brauchen können. Wenn du bei FB bist, versuche es mal dort...Nun hat mein Dicker es nach langem Kampf aber leider nicht mehr geschafft
Das tut mir unendlich leid für dich Mit den Medikamenten ist es so eine Sache..die Vets dürfen es auch schlicht nicht mehr, also zurücknehmen..da bleibt dir wirklich nur zu versuchen es an andere zu verkaufen, die es noch brauchen können. Wenn du bei FB bist, versuche es mal dort...
Alles Gute für dich!
Nicht nur hier ist das verboten, das ist allgemein verboten.Ich glaub das Anbieten von Verschreibungspflichtigen Medikamenten hier ist verboten.
Wenn du sonst alte Sachen verkaufen willst, haben wir hier eine Flohmarkt-Rubrik.
Alles Gute euch.
Für Privatpersonen ist es erstmal nicht verboten..aber man rät davon ab, weil man nicht weiß wie Gerichte (bei Anzeige/Klage) darüber tatsächlich entscheiden würden.Nicht nur hier ist das verboten, das ist allgemein verboten.
Aber da ist nicht von Verschreibungspflichtigen die Rede, oder?Für Privatpersonen ist es erstmal nicht verboten..aber man rät davon ab, weil man nicht weiß wie Gerichte (bei Anzeige/Klage) darüber tatsächlich entscheiden würden.
Darf ich als Privatperson Reste und nicht genutzte Packungen von Medikamenten in kleinen Mengen im Internet verkaufen?
Dies ist eine höchst problematische Frage. Eigentlich verbietet § 43 Absatz 1 Arzneimittelgesetz nur das berufs- und gewerbsmäßige Handeln bzw. das Handeltreiben. Verkaufen Sie nun als Privatperson Ihre ungenutzte Packung Kopfschmerztabletten – etwa damit diese nicht verfallen – so ist dies sicherlich nicht berufs- oder gewerbsmäßig. Dennoch ist von dem privaten Verkauf abzuraten, da die Rechtslage unübersichtlich ist und nicht gesagt werden kann, wie die Gerichte tatsächlich entscheiden würden.
Quelle:
Doch es geht um den gewerbsmäßigen Handel, den betreibst du als Privatperson ja nichtAber da ist nicht von Verschreibungspflichtigen die Rede, oder?
Ja, aber es ist ja ein Unterschied, ob ich verschreibungspflichtige Medis weiter gebe, oder nur n Aspirin.Doch es geht um den gewerbsmäßigen Handel, den betreibst du als Privatperson ja nicht
nochmal...es geht auch um verschreibungspflichtige Medikamente. Aspirin wird kaum einer im Netz anbieten.Ja, aber es ist ja ein Unterschied, ob ich verschreibungspflichtige Medis weiter gebe, oder nur n Aspirin.
Da steht eben nichts von Verschreibungspflichtigen Medis, nur von "Kopfschmerztabletten". Dafür noch der Hinweis, dass der "nachfolgende Beitrag veraltet" ist.nochmal...es geht auch um verschreibungspflichtige Medikamente. Aspirin wird kaum einer im Netz anbieten.
Davon abgesehen schrieb ich ja, das man weil das gesetzlich schwammig ist, man es lieber lassen sollte. Aber grundsätzlich betrifft es Privatpersonen nicht.
Hast du den Link mal gelesen? Da steht es ja.
Nein da nicht, auf der anderen (der 1. Seite) ..da steht wie Arzneimittel/Medikamente definiert werden, und darunter fallen auch verschreibungs und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.Da steht eben nichts von Verschreibungspflichtigen Medis, nur von "Kopfschmerztabletten". Dafür noch der Hinweis, dass der "nachfolgende Beitrag veraltet" ist.
Anhang anzeigen 238206
Das darunter auch Antiepileptika fallen sollen bezweifle ich.