Hallo,
lieb dass mir da jemand Antwortet
Ich mein den englischen Staffordshire Bullterrier (also die kleinen Staffis).
Ich bin mittlerweile total konfus.
In unserer Gemeinde ist er kein §1, in BaWü auch nicht aber nach dem Bundesrecht schon, und das geht meines wissens über Landesrecht, daher bin ich so unsicher. Gibt es da auch eine Zentrale Stelle, bei der man sich befragen kann?
Und wenn wir schon bei Tests sind, wenn Chico mal etwas ruhiger wird, würd ich gern mal Altenheime mit ihm Besuchen, da ich sehe, wie besonders ältere Menschen eine wahre Freude an ihm haben (sehr verschmust) braucht man da besondere Prüfungen? Gibts da ne zentrale Stelle? Oder einfach mal beim ansässigen Altersheim anfragen. Würde das natürlich kostenlos machen, steht ausser Frage.
Danke
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Es gibt im Leben nur eine Sünde, und die ist: den Mut zu verlieren.
Autor: Johannes Mario Simmel (*1924), östr. Schriftsteller