Gernot
<- Auszug aus d.r.t.h. ->
Das OVG Bremen hat in einem Eilverfahren am 21.09. vorläufig über die Normenkontrollklage einer Mastino-Espanol-Besitzerin in einem Urteil entschieden (OVG Bremen 1 D 290/00 und 1 D 291/00), das nun veröffentlich wurde. Tenor:
Die Klägerin darf ihre Hündin wieder ohne Maulkorb ausführen (aber, nur weil "Amanda" erfolgreich mit Höchstnote einen Wesentest in Niedersachsen abgelegt hat).
Die Klägerin muss keine Schilder mit dem Hinweis "Gefährlicher Hund" an ihrem Haus und an ihrer Praxis anbringen.
Dagegen seien Rasselisten als Anordnungskriterium möglich (mangels anderer Gliederungs-Alternativen), aber nur dann, wenn auch die wirklich gefährlichen Rassen gelistet werden. Zur Klärung dieser Frage hat das Gericht dem Land Bremen einen umfangreichen Fragenkatalog für die Hauptverhandlung zur Beantwortung bis zum 31.10.00 auferlegt. Vor allem, weshalb die Liste nicht alle gefährlichen Rasse umfasse? Weshalb die überaus auffälligen Schäferhunde und Rottweiler, die alle Beißstatistiken anführen, nicht gelistet seien? Wie die Bordeux-Dogge von der Bremer Liste antspringen konnte, die auf Intervention einens höheren Polizeioffiziers und Besitzer einen Tag vor der Verabschiedung von der Verordnung gestrichen wurde? Das Gericht wörtlich: "Es könnte deshalb zweifelhaft sein, ob sich die Ungleichbehandlung der erwähnten Hunderassen durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt". Auch bezweifelt das Gericht, dass die neue Hundeverordnung ohnen einen Teamtest für Hund und Halter (Bremen kennt keinen Wesenstest) haltbar sein könnte, der es dann dem Besitzer jedes Hundes gleich welcher Rasse gestatten würde, dem Maulkorbzwang zu entkommen. Vorläufig seinen daher auch hier Wesentest anderer Bundesländer anzuerkennen. Sonst verstoße die Bremer HVO eindeutig gegen den Tierschutz. Insgesamt, so das Gericht, ist die "konkrete Ausgestaltung der erlassenen Polizeiverordnung offensichtlich nicht vereinbar mit höherrangigem Recht, zu einem weiteren Teil besteht Klärungsbedarf, der den Ausgang des Hauptverfahrens gegenwärtig als offen erscheinen lässt". Mit einem Wort: Deftige Kritik an unserem Innensenator Bernt Schulde, der mit markigen Worten eine ungenügende HVO hingeschludert hat.
Freundliche Grüße aus Bremen, Klaus Jarchow
</ Ende d.r.t.h ->
Artikel aus der heutigen Ausgabe des WK`s:
<<Mit einem spektakulären Eilentscheid hat das Bremer Oververwaltungsgericht gestern die Diskussion um Kampfhunde in der Hansestadt eine neue Wende gegeben. Das Gericht entschied, dass der Mastino Espanol einer Bremerin bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtes Anfang nächsten Jahres keinen Maulkorb tragen muss. Die Bremerin hatte gegen die Verordnung des Innensenators geklagt, die bei zehn Hunderassen und ihren Kreuzungen Maulkorb- und Leinenzwang zwingend vorschreibt.
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern umgeht Bremen damit die finanziell und personell sehr aufwendige "Wesensprüfung" eines jeden Kampfhundes. Wichtiger sei jedoch, dass selbst ein Wesenstest noch immer ein Restrisiko für die Bevölkerung bedeute, betonte gestern Innensenator Bernt Schulte. Sein Sprecher Hartmut Spieseke ging noch einen Schritt weiter: "Wir sind nicht für die Glücksgefühle von Hunden zuständig, sondern für die Sicherheit und Unversehrtheit der Bürger." Es sei zu befürchten, dass nun auch andere Halter auf einen Wesenstest für ihr Tier in Bremen bestünden. Die Halterin des Mastino Espanol hatte ihren Hund jüngst in Niedersachsen testen lassen. Das Tier habe die Prüfung mit "Bravour" bestanden, erklärte gestern ein Sprecher des Gerichtes. Dem Gericht liegen noch vier weitere Fälle zur Entscheidung vor, in denen Besitzer von Pitbull-Terriern gegen Maulkorbzwang für ihre Tiere klagen.
</ Ende WK ->
Liebe Grüße - aus Bremen
Gernot
Das OVG Bremen hat in einem Eilverfahren am 21.09. vorläufig über die Normenkontrollklage einer Mastino-Espanol-Besitzerin in einem Urteil entschieden (OVG Bremen 1 D 290/00 und 1 D 291/00), das nun veröffentlich wurde. Tenor:
Die Klägerin darf ihre Hündin wieder ohne Maulkorb ausführen (aber, nur weil "Amanda" erfolgreich mit Höchstnote einen Wesentest in Niedersachsen abgelegt hat).
Die Klägerin muss keine Schilder mit dem Hinweis "Gefährlicher Hund" an ihrem Haus und an ihrer Praxis anbringen.
Dagegen seien Rasselisten als Anordnungskriterium möglich (mangels anderer Gliederungs-Alternativen), aber nur dann, wenn auch die wirklich gefährlichen Rassen gelistet werden. Zur Klärung dieser Frage hat das Gericht dem Land Bremen einen umfangreichen Fragenkatalog für die Hauptverhandlung zur Beantwortung bis zum 31.10.00 auferlegt. Vor allem, weshalb die Liste nicht alle gefährlichen Rasse umfasse? Weshalb die überaus auffälligen Schäferhunde und Rottweiler, die alle Beißstatistiken anführen, nicht gelistet seien? Wie die Bordeux-Dogge von der Bremer Liste antspringen konnte, die auf Intervention einens höheren Polizeioffiziers und Besitzer einen Tag vor der Verabschiedung von der Verordnung gestrichen wurde? Das Gericht wörtlich: "Es könnte deshalb zweifelhaft sein, ob sich die Ungleichbehandlung der erwähnten Hunderassen durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt". Auch bezweifelt das Gericht, dass die neue Hundeverordnung ohnen einen Teamtest für Hund und Halter (Bremen kennt keinen Wesenstest) haltbar sein könnte, der es dann dem Besitzer jedes Hundes gleich welcher Rasse gestatten würde, dem Maulkorbzwang zu entkommen. Vorläufig seinen daher auch hier Wesentest anderer Bundesländer anzuerkennen. Sonst verstoße die Bremer HVO eindeutig gegen den Tierschutz. Insgesamt, so das Gericht, ist die "konkrete Ausgestaltung der erlassenen Polizeiverordnung offensichtlich nicht vereinbar mit höherrangigem Recht, zu einem weiteren Teil besteht Klärungsbedarf, der den Ausgang des Hauptverfahrens gegenwärtig als offen erscheinen lässt". Mit einem Wort: Deftige Kritik an unserem Innensenator Bernt Schulde, der mit markigen Worten eine ungenügende HVO hingeschludert hat.
Freundliche Grüße aus Bremen, Klaus Jarchow
</ Ende d.r.t.h ->
Artikel aus der heutigen Ausgabe des WK`s:
<<Mit einem spektakulären Eilentscheid hat das Bremer Oververwaltungsgericht gestern die Diskussion um Kampfhunde in der Hansestadt eine neue Wende gegeben. Das Gericht entschied, dass der Mastino Espanol einer Bremerin bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtes Anfang nächsten Jahres keinen Maulkorb tragen muss. Die Bremerin hatte gegen die Verordnung des Innensenators geklagt, die bei zehn Hunderassen und ihren Kreuzungen Maulkorb- und Leinenzwang zwingend vorschreibt.
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern umgeht Bremen damit die finanziell und personell sehr aufwendige "Wesensprüfung" eines jeden Kampfhundes. Wichtiger sei jedoch, dass selbst ein Wesenstest noch immer ein Restrisiko für die Bevölkerung bedeute, betonte gestern Innensenator Bernt Schulte. Sein Sprecher Hartmut Spieseke ging noch einen Schritt weiter: "Wir sind nicht für die Glücksgefühle von Hunden zuständig, sondern für die Sicherheit und Unversehrtheit der Bürger." Es sei zu befürchten, dass nun auch andere Halter auf einen Wesenstest für ihr Tier in Bremen bestünden. Die Halterin des Mastino Espanol hatte ihren Hund jüngst in Niedersachsen testen lassen. Das Tier habe die Prüfung mit "Bravour" bestanden, erklärte gestern ein Sprecher des Gerichtes. Dem Gericht liegen noch vier weitere Fälle zur Entscheidung vor, in denen Besitzer von Pitbull-Terriern gegen Maulkorbzwang für ihre Tiere klagen.
</ Ende WK ->
Liebe Grüße - aus Bremen
Gernot