Landratsamt muss Rottweiler und Schäferhunde gleich behandeln

Eve_Pablo

15 Jahre Mitglied
München

"Entweder alle an die Leine oder keiner: Wenn eine Gemeinde erlaubt, Schäferhunde frei laufen zu lassen, darf sie für Kampfhunde mit bestandenem Wesenstest keinen Leinenzwang anordnen." ...

 
  • 20. Mai 2024
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Hi Eve_Pablo ... hast du hier schon mal geguckt?
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Grundsätzlich steht das Gericht einem Leinenzwang für große und kräftige Hunde durchaus positiv gegenüber, wie aus dem Urteil hervorgeht. In der Regel bestehe eine "konkrete Gefahr für Leib und Leben Dritter", wenn große kräftige Hunde auf öffentlichen Straßen und Wegen frei umherliefen.



Allein ein subjektives Unsicherheitsgefühl der Bürger, dass der tatsächlichen Gefährdung nicht entspricht, rechtfertigt es nicht, in einer auf § 55 Abs. 1 Nr.1 Nds. SOG gestützten Hundeverordnung einen generellen Leinenzwang für die gesamte geschlossene Ortslage festzulegen.



Schon interessant, wie da die Meinungen von Richtern auseinander klaffen.
Hängt wohl viel davon ab, ob sie grundsätzlich Hunde mögen.

Das hier Gleichbehandlung angeordnet wird finde ich gut.
Nur in welche Richtung?
 
:) das würde bedeuten das die erhöhte Hundesteuer ebenso Unrecht ist. Vielleicht in Schritt in die richtige Richtung; das geht bestimmt durch mehrere Instanzen: abwarten.

Eigentl müssten jetzt Klagen auf der Grundlage dieses Urteils rausgehen; denkt drüber nach
 
Die bayerischen Gerichte fühlen sich wohl Becksteins "Kampfhunde"-Schmarrn immer noch ein wenig verpflichtet und können es (noch) nicht ganz lassen, ein Angstgefühl als "konkrete Gefahr" zu bezeichnen, aber

Nur dürften dabei eben nicht alleine auf Grund der Rasse Unterschiede gemacht werden.

ist doch schon mal was...
 
:) das würde bedeuten das die erhöhte Hundesteuer ebenso Unrecht ist. Vielleicht in Schritt in die richtige Richtung; das geht bestimmt durch mehrere Instanzen: abwarten.

Eigentl müssten jetzt Klagen auf der Grundlage dieses Urteils rausgehen; denkt drüber nach

Stimme ich dir grundsätzlich zu.;)

Aber, Politiker"logik" - erhöhte Hundesteuer für alle Hunde über 40 cm!:unsicher:
Es sei denn, man hat einen hundefreundlichen Richter!:rolleyes:
 
Eigentl müssten jetzt Klagen auf der Grundlage dieses Urteils rausgehen; denkt drüber nach

weißt du was das kostet! ist immer leicht gesagt mit dem klagen, klagen, klagen
ich beispielsweise bin froh, dass ich meine nothunde hier satt bekomme und die tierarztkosten gesichert sind.
und so geht es vielen einzelhundehaltern, tierheimen und anderen orgas.
 
Mir würde es eine Riesenfreude sein wieder zu klagen, leider wohne ich nicht mehr in Nürnberg und hier ist das OA sehr Sokafreundlich. Ich vermute ein Hinweis auf das Urteil würde ausreichen, wenn es denn hier überhaupt einen Soka mit Gutachten und (trotzdem) Auflagen gibt.
 
Mir würde es eine Riesenfreude sein wieder zu klagen, leider wohne ich nicht mehr in Nürnberg und hier ist das OA sehr Sokafreundlich. Ich vermute ein Hinweis auf das Urteil würde ausreichen, wenn es denn hier überhaupt einen Soka mit Gutachten und (trotzdem) Auflagen gibt.

was hat denn nun der wohnort mit dem klagen zu tun.?
du könntest doch beispielsweise einem dort ansässigen sokahalter/hundehalter die euronen für die klage zur verfügung stellen. sind doch nur ein paar tausend euronen.;)
 
Eigentl müssten jetzt Klagen auf der Grundlage dieses Urteils rausgehen; denkt drüber nach

weißt du was das kostet! .

Nicht soviel, wie mancher vermutet - da der " Streitwert" nicht so hoch ist.

Ich schätze ca. 300 Euro Vorab an das Verwaltungsgericht, damit es tätig wird und die üblichen Kosten für den RA

Das blöde daran ist nur, das dies in Bayern immer erst Einzelentscheidungen sind, es davon sehr viele braucht bis sich grundsätzlich etwas ändert.
 
Mir würde es eine Riesenfreude sein wieder zu klagen, leider wohne ich nicht mehr in Nürnberg und hier ist das OA sehr Sokafreundlich. Ich vermute ein Hinweis auf das Urteil würde ausreichen, wenn es denn hier überhaupt einen Soka mit Gutachten und (trotzdem) Auflagen gibt.

was hat denn nun der wohnort mit dem klagen zu tun.?
;)

Ich kann nur als Betroffener die Stadt verklagen, wenn mir meine Stadt in der ich lebe keine Auflagen gibt, habe ich keinen Grund zu klagen.
 
....................

weißt du was das kostet! ist immer leicht gesagt mit dem klagen, klagen, klagen
ich beispielsweise bin froh, dass ich meine nothunde hier satt bekomme und die tierarztkosten gesichert sind.
und so geht es vielen einzelhundehaltern, tierheimen und anderen orgas.

Na ja, rein theoretisch würde es bedeuten:

Zu Gunsten der (Kampf-) Hunde gewonnene Klagen heißt weniger Hunde in den Tierheimen, heißt mehr Geld für andere Tierheimhunde!?
 
@dogmaster das glaub ich dir und eine Klage kann von "euch" Vereinen anders Unterstützt werden, es geht nicht immer nur um Geld. Ich denke, das Geld wird von "Rassenfreunden" und anderen kommen.

Vielleicht können wir uns einigen: der Weidemann soll klären was dieses Ergebnis Wert ist, die Kosten wird er dafür wohl benennen können. Steht jemand mit dem in Kontakt?
 
Vielleicht können wir uns einigen: der Weidemann soll klären was dieses Ergebnis Wert ist, die Kosten wird er dafür wohl benennen können. Steht jemand mit dem in Kontakt?

Ja, Ich reiche nächstes Jahr nach Erhalt des Steuerbescheid Klage ein, weil hier nur die Steuer für Hunde der Kat.2 extrem erhöht wurde. Kosten? -trägt die Rechtsschutz (Steuerrecht ist immer mit bei)

Zu erwartende Kosten bei einer Klage wegen z.B. Leinenzwang ca 1000 Euro
 
:) nach dem oben genannten Urteil dürfte es leichter werden. Deine Kommune wird dich lieben.

Mich würde aber erstmal vielmehr interessieren wie rechtssicher das oben genannte Urteil ist; und ob man darauf eine Klage aufbauen kann. Wenn das so ist :) das wäre so toll.
 
@ mat
dem kann ich mich nur anschließen.

Vielleicht wirklich ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
 
Ich finde das Urteil sehr interessant. Eine Nachbargemeinde bei uns hat eine neue Hundeverordnung erlassen, nach der "Kampfhunde" (betroffen in dieser Gemeinde: Rottweiler und American Bulldogs), egal ob mit oder ohne Wesenstest, überhaupt nicht mehr abgeleint werden dürfen. Alle anderen großen Hunde sind anzuleinen, sobald sich jemand in dem Bereich aufhält, in dem man sich bewegt. Auf Nutzflächen, in Waldgebieten und im bebauten Gemeindegebiet dürfen große Hunde allgemein nicht mehr abgeleint werden.

Bin zwar selbst nicht davon betroffen, aber ich werde das mal weitergeben.
 
Ich finde das Urteil sehr interessant. Eine Nachbargemeinde bei uns hat eine neue Hundeverordnung erlassen, nach der "Kampfhunde" (betroffen in dieser Gemeinde: Rottweiler und American Bulldogs), egal ob mit oder ohne Wesenstest, überhaupt nicht mehr abgeleint werden dürfen. Alle anderen großen Hunde sind anzuleinen, sobald sich jemand in dem Bereich aufhält, in dem man sich mit seinem Hund bewegt. Auf Nutzflächen, in Waldgebieten und im bebauten Gemeindegebiet dürfen große Hunde allgemein nicht mehr abgeleint werden.

Bin zwar selbst nicht davon betroffen, aber ich werde das mal weitergeben.
 
Jo, und vielleicht springt ja dann wenigstens Leinenzwang für alle großen Hunde 'raus, nicht nur für die gebeutelten Sokas.
Und natürlich ergeben sich daraus auch ungeahnte Einnahmemöglichkeiten für die Kommunen, wenn sie aufgrund der Gleichstellung nun alle Köter über 40 cm als gefährlich einstufen können und die Halter zur Kasse bitten.
Aber dann kann man ja wieder klagen.
Das wäre so toll ...
 
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