nope
Hallo an alle Kampfschmuser,
wollte mal nachfragen, ob sich von euch wer mit den rechtlichen Gegebenheiten der Kampfhundesteuer auskennt?
Hab bei mir in der Gemeinde mal nachgefragt (Bayern, Oberpfalz), wie es mit einem Rottweiler aussieht (da ich mir einen zulegen will), zwecks Kampfhundesteuer trotz Negativzeugnis und Wesenstest. Da wurde mir gesagt, dass der Rottweiler in der Liste steht, und somit die Kampfhundesteuer von 1000€ anfällt und ich den Wesenstest und das Negativzeugnis eh brauche, um den Hund überhaupt führen zu dürfen.
Nun frage ich mich, wieso ich den Wesenstest brauch, um den Hund führen zu dürfen. Dachte der ist für Kategorie 2 Hunde da, um eine gesteigerte Aggression auszuschliesen und dieser in manchen Gemeinden als Begründung für eine normale Hundesteuer dient. Ist klar, dass er auch dazu dient, den Hund ohne Maulkorb etc. laufen zu lassen und würde ihn eh machen. Habe aber im Internet gelesen, dass Hundehalter dagegen geklagt haben und "Recht" bekommen haben, da es unzweckmäßig überteuert ist und einem Haltungsverbot gleich kommt. In diesem Fall ging es aber um 2000€, was das 26fache der normalen Hundesteuer war. Bei mir würde es sich auf 1000€ belaufen, aber im Gegensatz zur normalen Hundesteuer (27€) wäre dieser Betrag ja das 37fache, was ich persönlich für eine Frechheit halte. Jetzt frage ich mich natürlich, ob ich Chancen hätte, mit einer Klage durchzukommen und auf was sich der Höchstsatz der Kampfhundesteuer bezieht. Ist es der Endbetrag von 2000€ oder das 26fache? Bin da im Internet nocht nicht richtig fündig geworden, deswegen wende ich mich an euch. Finde es eh ne Sauerei, dass ich trotz bestandenem Wesenstest den Hund als Kampfhund versteuern müsste. Jede Gemeinde hat da anscheinend Narrenfreiheit, was die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Steuer anbelangt.
Wollte mich einfach mal im Vorfeld informieren, was da alles auf mich zukommt, auch vom finanziellen Aspekt her gesehen.
Danke schonmal im vorraus
Mit freundlichen Grüßen
Nope
wollte mal nachfragen, ob sich von euch wer mit den rechtlichen Gegebenheiten der Kampfhundesteuer auskennt?
Hab bei mir in der Gemeinde mal nachgefragt (Bayern, Oberpfalz), wie es mit einem Rottweiler aussieht (da ich mir einen zulegen will), zwecks Kampfhundesteuer trotz Negativzeugnis und Wesenstest. Da wurde mir gesagt, dass der Rottweiler in der Liste steht, und somit die Kampfhundesteuer von 1000€ anfällt und ich den Wesenstest und das Negativzeugnis eh brauche, um den Hund überhaupt führen zu dürfen.
Nun frage ich mich, wieso ich den Wesenstest brauch, um den Hund führen zu dürfen. Dachte der ist für Kategorie 2 Hunde da, um eine gesteigerte Aggression auszuschliesen und dieser in manchen Gemeinden als Begründung für eine normale Hundesteuer dient. Ist klar, dass er auch dazu dient, den Hund ohne Maulkorb etc. laufen zu lassen und würde ihn eh machen. Habe aber im Internet gelesen, dass Hundehalter dagegen geklagt haben und "Recht" bekommen haben, da es unzweckmäßig überteuert ist und einem Haltungsverbot gleich kommt. In diesem Fall ging es aber um 2000€, was das 26fache der normalen Hundesteuer war. Bei mir würde es sich auf 1000€ belaufen, aber im Gegensatz zur normalen Hundesteuer (27€) wäre dieser Betrag ja das 37fache, was ich persönlich für eine Frechheit halte. Jetzt frage ich mich natürlich, ob ich Chancen hätte, mit einer Klage durchzukommen und auf was sich der Höchstsatz der Kampfhundesteuer bezieht. Ist es der Endbetrag von 2000€ oder das 26fache? Bin da im Internet nocht nicht richtig fündig geworden, deswegen wende ich mich an euch. Finde es eh ne Sauerei, dass ich trotz bestandenem Wesenstest den Hund als Kampfhund versteuern müsste. Jede Gemeinde hat da anscheinend Narrenfreiheit, was die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Steuer anbelangt.
Wollte mich einfach mal im Vorfeld informieren, was da alles auf mich zukommt, auch vom finanziellen Aspekt her gesehen.
Danke schonmal im vorraus
Mit freundlichen Grüßen
Nope