Du kannst den Hund theoretisch (!!!) für bis 4 Wochen nach Deutschland bringen um ihn „begutachten zu lassen“, aber der Tierschutzverein wird das nicht erlauben, denn wie du ja selbst erkannt hast: Stress für den Hund.
Und ein Gentest wird immer noch nur im Ausnahmefall anerkannt. In meinem
Bundesland gar nicht. Da wird gesagt: Ein Hund, der einen Kopf wie ein Staff hat, beißt auch so kraftvoll wie ein Staff und ist so gefährlich wie ein Staff.
Und nach meinem Kenntnisstand ist das bundesweit auch bei der Einfuhr aus dem Ausland so.
Das ist, was auf dem Papier steht.
Für alles
andere - also, Sonderregelungen beim Zoll oder pro Bundesland - sind wir hier nicht die richtigen - da kann dir wenn, dann nur (!!!) ein kompetenter Anwalt helfen. Wie der von mir weiter oben verlinkte Herr Weidemann.
Den du vielleicht kontaktieren solltest, wenn es dir ernst ist. Und du das entsprechende Alter hast. Was ich natürlich nicht weiß.
Egal was wir hier wissen oder zu wissen glauben - Rechtssicherheit und verbindliche Auskünfte bekommst du nur, wenn du einen Anwalt befragst.